Vertretung bei der Prüfungseinsicht

Informationen für Studierende, die sich in der Prüfungseinsicht vertreten lassen wollen

Vertretung bei der Prüfungseinsicht ist möglich, folgt aber den hier festgelegten Regeln.

  • Die Prüfungseinsicht erfolgt nur zu den bekanntgegebenen Terminen.

  • Rechtzeitig vor der Einsicht (spätestens 1 Woche vorher) kommen der Vertretene und der Vertretende zusammen mit ihren Ausweisen zu Prof. Eberhard oder Prof. Hanss. Dort werden die Ausweise geprüft und es wird ein Vertretungsformular ausgefüllt und von Vertretenem, Vertretenden und Professor unterschrieben.

  • Das Vertretungsformular bleibt bis zur Einsicht am Institut und wird während der Einsicht dem Vertretenden mitgegeben.

  • Datenschutz ist uns sehr wichtig. Daher müssen Vertretene und Vertretende gemeinsam erscheinen, um so eindeutig und überprüfbar mitzuteilen, dass die Vertretung gewollt ist. Abgesehen von o.g. Formular ist dabei keine Information am Institut vorhanden und auch dieses nur bis zur Einsicht.

  • Wird die Einsicht vom Vertretenden nicht wahrgenommen, so wird direkt im Anschluss an die allgemeine Einsicht das Formular vernichtet und die Vertretung ist hinfällig.
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